Brandschutzprüfung
Durch Ihre Entscheidung für einen Prüfsachverständigen für Brandschutz beschleunigen Sie das Genehmigungsverfahren Ihres Bauvorhabens und es können die rechtlichen Möglichkeiten für wirtschaftliche Brandschutzlösungen ausgeschöpft werden.
Gerne unterstütze ich Sie als Prüfsachverständiger, prüfe für Sie die vorgelegten Brandschutznachweise und Abweichungsanträge auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen, überwache die ordnungsgemäße Bauausführung und prüfe und bescheinige die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.

Bescheinigung Brandschutz I und II
Brandschutznachweise und schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte müssen bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, bei Sonderbauten sowie bei Mittel- und Großgaragen geprüft und durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens genehmigt oder unabhängig von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt werden.
Die Bescheinigung Brandschutz I belegt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises. Sie wird zusammen mit der Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die Bescheinigung Brandschutz II bescheinigt die ordnungsgemäße Bauausführung entsprechend dem bescheinigten Brandschutznachweis. Hierfür wird die Bauumsetzung stichprobenartig überwacht und die erforderliche Dokumentation zusammengeführt. Diese Bescheinigung wird zusammen mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt.
Bescheinigung Brandschutz III
Durch die Bescheinigung Brandschutz III wird das Vorliegen der Voraussetzungen für Abweichungen von den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung bescheinigt. Dies kann bei Bauvorhaben erforderlich werden, für welche der Brandschutznachweis nicht prüfpflichtig ist. Eine Bauüberwachung und Bescheinigung der Umsetzung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Brandschutzplanung
Brandschutzlösungen zu jeder Phase eines Projektes biete ich Ihnen gerne über das Tragwerks- und Brandschutzplanungsbüro HSB INGENIEURE an. Besuchen Sie uns auf www.hsb-ingenieure.de.